Wir begleiten Sie bei Trennung und Scheidung, der Klärung der Ansprüche auf Zahlung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung...
Wir vertreten Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder der Gestaltung Ihres Testaments, um auch hier den überlebenden Partner und die sonstigen Familienangehörigen vor bösen Überraschungen bewahren.
Als Arbeitnehmer müssen Sie beachten, dass Sie ab Zugang des Kündigungsschreibens nur 3 Wochen Zeit haben, um Klage vor dem Arbeitgericht zu erheben.
Immobilien mieten, pachten, kaufen oder bauen für private oder gewerbliche Zwecke:
Wir beraten Sie gerne.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide aus dem Bereich des Straßenverkehrs.
Wir beraten Sie individuell und erarbeiten nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsergebnisse eine realistische Verteidigungsstrategie.